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   BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08, 9 B 34.08   

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BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08, 9 B 34.08 (https://dejure.org/2009,1029)
BVerwG, Entscheidung vom 13.01.2009 - 9 B 64.08, 9 B 34.08 (https://dejure.org/2009,1029)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Januar 2009 - 9 B 64.08, 9 B 34.08 (https://dejure.org/2009,1029)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VwGO § 86 Abs. 1, § 132 Abs. 2 Nr. 3; § 152a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 6
    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel; Darlegungserfordernis; Substantiierungspflicht; Aufklärungsrüge; Sachaufklärung; Sachverständigengutachten; eigene Sachkunde des Gerichts; Verkehrsbedeutung einer Straße.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 86 Abs. 1, § 132 Abs. 2 Nr. 3; § 152a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 6
    Anhörungsrüge; Anhörungsrüge; Aufklärungspflicht; Aufklärungsrüge; Darlegung; Darlegungserfordernis; Gehörsverstoß; Sachaufklärung; Sachaufklärung; Sachverständigengutachten; Sachverständigengutachten; Straße; Substantiierungspflicht; Substantiierungspflicht; ...

  • Wolters Kluwer

    Darlegungsanforderungen an eine Anhörungsrüge hinsichtlich der Verletzung rechtlichen Gehörs; Kriterien für das Vorliegen einer Ermessensüberschreitung des Gerichts hinsichtlich des Vorliegens der erforderlichen Sachkunde für die Aufklärung und Würdigung des ...

  • Judicialis

    VwGO § 86 Abs. 1; ; VwGO § 132 Abs. 2; ; VwGO § 152a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozessrecht: Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel; Darlegungserfordernis; Substantiierungspflicht; Aufklärungsrüge; Sachaufklärung; Sachverständigengutachten; eigene Sachkunde des Gerichts; Verkehrsbedeutung einer Straße.

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 329
  • DÖV 2009, 548
 
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Wird zitiert von ... (161)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 10.11.1983 - 3 C 56.82

    Werbeverbot - Medizinisches Gutachten - Ernährungswissenschaftliches Gutachten

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08
    Dieses Ermessen überschreitet das Gericht erst dann, wenn es sich eine ihm nicht zur Verfügung stehende Sachkunde zuschreibt und sich nicht mehr in den Lebens- und Erkenntnisbereichen bewegt, die den ihm angehörenden Richtern allgemein zugänglich sind (vgl. Urteile vom 10. November 1983 - BVerwG 3 C 56.82 - BVerwGE 68, 177 und vom 6. November 1986 - BVerwG 3 C 27.85 - BVerwGE 75, 119 ;Beschluss vom 5. Januar 2006 - BVerwG 10 B 85.05 - [...] Rn. 6).

    Anders wäre es, wenn Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass wegen der besonderen Kompliziertheit des Streitfalls oder wegen der Wissenschaftbezogenheit des Sachgebiets (vgl. Urteil vom 10. November 1983 a.a.O. S. 183) eine weitergehende Untersuchung der Verkehrsfunktion der Straße "An der Rekumer Mühle" mithilfe verkehrswissenschaftlichen Sachverstands erforderlich war.

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08
    Eine Ausnahme hiervon gilt dann, wenn das Gericht seine Entscheidung auf Anforderungen an den Sachvortrag oder auf sonstige rechtliche Gesichtspunkte stützen will, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08
    Eine Ausnahme hiervon gilt dann, wenn das Gericht seine Entscheidung auf Anforderungen an den Sachvortrag oder auf sonstige rechtliche Gesichtspunkte stützen will, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 und vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerwG, 22.05.2006 - 10 B 9.06

    Besetzungsrüge; schlafender Richter; Darlegungserfordernis; Verfahrensmangel;

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08
    Denn der Anspruch auf rechtliches Gehör begründet - namentlich bei letztinstanzlichen, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbaren Entscheidungen - keine Pflicht der Gerichte, jedes Vorbringen der Verfahrensbeteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (stRspr., vgl. etwa die Beschlüsse vom 22. Mai 2006 - BVerwG 10 B 9.06 - NJW 2006, 2648 und vom 23. Juni 2008 - BVerwG 9 VR 13.08 - NVwZ 2008, 1027 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.12.1999 - 9 B 467.99
    Auszug aus BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08
    Insbesondere muss das Gericht die Beteiligten nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst auf Grund der abschließenden Beratung ergibt (vgl. Beschluss vom 28. Dezember 1999 - BVerwG 9 B 467.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51 S. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.06.2008 - 9 VR 13.08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei einem anderen als vom

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08
    Denn der Anspruch auf rechtliches Gehör begründet - namentlich bei letztinstanzlichen, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbaren Entscheidungen - keine Pflicht der Gerichte, jedes Vorbringen der Verfahrensbeteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden (stRspr., vgl. etwa die Beschlüsse vom 22. Mai 2006 - BVerwG 10 B 9.06 - NJW 2006, 2648 und vom 23. Juni 2008 - BVerwG 9 VR 13.08 - NVwZ 2008, 1027 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.11.1986 - 3 C 27.85

    Lebensmittelrecht - Irreführende Bezeichnung - Milch - H-Milch - Frische

    Auszug aus BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08
    Dieses Ermessen überschreitet das Gericht erst dann, wenn es sich eine ihm nicht zur Verfügung stehende Sachkunde zuschreibt und sich nicht mehr in den Lebens- und Erkenntnisbereichen bewegt, die den ihm angehörenden Richtern allgemein zugänglich sind (vgl. Urteile vom 10. November 1983 - BVerwG 3 C 56.82 - BVerwGE 68, 177 und vom 6. November 1986 - BVerwG 3 C 27.85 - BVerwGE 75, 119 ;Beschluss vom 5. Januar 2006 - BVerwG 10 B 85.05 - [...] Rn. 6).
  • BVerwG, 05.01.2006 - 10 B 85.05
    Auszug aus BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08
    Dieses Ermessen überschreitet das Gericht erst dann, wenn es sich eine ihm nicht zur Verfügung stehende Sachkunde zuschreibt und sich nicht mehr in den Lebens- und Erkenntnisbereichen bewegt, die den ihm angehörenden Richtern allgemein zugänglich sind (vgl. Urteile vom 10. November 1983 - BVerwG 3 C 56.82 - BVerwGE 68, 177 und vom 6. November 1986 - BVerwG 3 C 27.85 - BVerwGE 75, 119 ;Beschluss vom 5. Januar 2006 - BVerwG 10 B 85.05 - [...] Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2015 - 3 S 2420/14

    Beherbergungsbetrieb in durch reine aufgelockerte Wohnnutzung geprägtes Gebiet

    bb) Ferner muss das Gericht die Beteiligten nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, zumal sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (BVerwG, Beschl. v. 13.1.2009 - 9 B 64.08 - juris).
  • BVerwG, 17.12.2015 - 5 C 8.15

    Betreuung; Kindertagesstätte; Teilnahmegebühr; BAföG; Ausbildungsförderung;

    Eine angebliche Verletzung der Sachaufklärungspflicht des Gerichts ist u. a. nur dann ausreichend begründet im Sinne des § 139 Abs. 3 Satz 4 VwGO, wenn im Einzelnen dargetan wird, welche Tatsachen auf der Grundlage der insoweit maßgeblichen materiell-rechtlichen Auffassung der Vorinstanz aufklärungsbedürftig gewesen wären, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis diese Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte, inwiefern das angefochtene Urteil auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann und dass auf die Erhebung der Beweise vor dem Tatsachengericht durch Stellung förmlicher Beweisanträge hingewirkt worden ist oder - sollte dies nicht der Fall gewesen sein - aufgrund welcher Anhaltspunkte sich die unterbliebene Sachaufklärung dem Gericht hätte aufdrängen müssen (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Januar 2009 - 9 B 64.08 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 372 S. 18 und vom 5. März 2010 - 5 B 7.10 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 94 S. 11 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.07.2018 - 1 A 10022/18

    Kein Anspruch auf kostenlose Toilettennutzung an Autobahnraststätten

    Mit der Verfahrensrüge kann eine Verletzung der Aufklärungspflicht durch Nichterhebung von Beweisen nur dann erfolgreich geltend gemacht werden, wenn im ersten Rechtszug ein entsprechender förmlicher Beweisantrag gestellt wurde oder sich dem Gericht eine bestimmte Sachverhaltsermittlung nach den Umständen des Falles auch ohne einen solchen Beweisantrag aufdrängen musste (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 2009 - 9 B 64/08 - NVwZ 2009, 329 ; Urteil vom 20. März 2012 - 5 C 1.11 - juris, Rdn. 26; OVG RP, Beschluss vom 28. Januar 2011 - 6 A 11207/10 - juris).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.10.2008 - 9 B 34.08   

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https://dejure.org/2008,14263
BVerwG, 27.10.2008 - 9 B 34.08 (https://dejure.org/2008,14263)
BVerwG, Entscheidung vom 27.10.2008 - 9 B 34.08 (https://dejure.org/2008,14263)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Oktober 2008 - 9 B 34.08 (https://dejure.org/2008,14263)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Erschließungsbeiträgen für eine landesstraßenrechtlich in Bremen als Kategorie nicht ausdrücklich benannte Landstraße; Verfahrensmängel aufgrund Unterlassen einer Einholung eines Sachverständigengutachtens (Verkehrsgutachten) zur ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2008 - 9 B 34.08
    Diese verlangen, dass die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, das angefochtene Urteil tragenden abstrakten Rechtssatz benennt und diesem einen in einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts enthaltenen ebensolchen Rechtssatz gegenüberstellt (zu diesem Erfordernis vgl. Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

    Dies allein ist aber nicht geeignet, eine Divergenz erfolgreich zu begründen (Beschluss vom 19. August 1997 a.a.O. S. 14).

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2008 - 9 B 34.08
    Die damit der Sache nach erhobene Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) erfordert nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die substantiierte Darlegung, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich und geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätten führen können; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (Urteil vom 22. Januar 1969 BVerwG 6 C 52.65 BVerwGE 31, 212 ; Beschluss vom 18. Juni 1998 BVerwG 8 B 56.98 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 154 S. 475).
  • BVerwG, 18.06.1998 - 8 B 56.98

    Schädigung während der NS-Zeit; Rückerstattung nach dem Recht der Alliierten

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2008 - 9 B 34.08
    Die damit der Sache nach erhobene Rüge einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) erfordert nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die substantiierte Darlegung, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts aufklärungsbedürftig waren, welche für erforderlich und geeignet gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht kamen, welche tatsächlichen Feststellungen dabei voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern diese unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts zu einer für den Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätten führen können; weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (Urteil vom 22. Januar 1969 BVerwG 6 C 52.65 BVerwGE 31, 212 ; Beschluss vom 18. Juni 1998 BVerwG 8 B 56.98 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 154 S. 475).
  • BVerfG, 08.11.1972 - 1 BvL 15/68

    Fahrbahndecke

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2008 - 9 B 34.08
    Hierzu reicht es nicht aus, dass die Beschwerde geltend macht (Beschwerdebegründung S. 6 Mitte, S. 8 unten; Schriftsatz vom 21. Oktober 2008, S. 2 unten), bei zwei vom Berufungsgericht verwandten Argumenten "ergebe sich ein klarer Dissens" bzw. "bestehe ein Dissens" zu Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in dessen Entscheidung zu § 128 Abs. 3 Nr. 2 BBauG (BVerfG, Beschluss vom 8. November 1972 1 BvL 15/68 und 26/69 BVerfGE 34, 139 ).
  • BVerwG, 06.10.1977 - 4 B 84.77

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Planfeststellung

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2008 - 9 B 34.08
    3 Soweit die Beschwerde weiter als verfahrensfehlerhaft rügt, dass das Berufungsgericht der Entstehungsgeschichte des Landesstraßengesetzes nicht nachgegangen sei bzw. dass es eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 6. Oktober 1977 BVerwG 4 B 84.77, 4 B 85.77 Buchholz 407.4 § 1 FStrG Nr. 4 S. 1) nicht angewandt habe (Beschwerdebegründung S. 9 unten, S. 10 Mitte), verkennt sie, dass eine unrichtige oder in ihrer Begründung defizitäre (weil die Gesetzesmaterialien vernachlässigende) materielle Rechtsanwendung grundsätzlich von hier nicht einschlägigen Ausnahmen abgesehen keinen Verfahrensfehler darstellt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2013 - 2 L 62/12

    Unrichtige Sachbehandlung bei Vermessungskosten

    Eine unrichtige oder in ihrer Begründung defizitäre (weil die Gesetzesmaterialien vernachlässigende) materielle Rechtsanwendung stellt aber grundsätzlich keinen Verfahrensfehler dar (BVerwG, Beschl. v. 27.10.2008 - 9 B 34.08 -, BRS 75 Nr. 75).
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Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2009 - L 9 B 34/08 AL   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,13635
LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2009 - L 9 B 34/08 AL (https://dejure.org/2009,13635)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.01.2009 - L 9 B 34/08 AL (https://dejure.org/2009,13635)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. Januar 2009 - L 9 B 34/08 AL (https://dejure.org/2009,13635)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,13635) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.08.2008 - L 3 B 548/08

    Prozesskostenhilfe; Mitwirkungspflicht des Antragstellers; Fristsetzung;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2009 - L 9 B 34/08
    Dies gilt ebenso, wenn das Gericht die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bereits in Anwendung von § 73 a Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO abgelehnt hat (ebenso: LSG NRW, Beschluss vom 19.09.2008 - L 20 B 113/08 AS - Beschluss vom 09.12.2008 - L 6 B 34/08 SB - aA LSG NRW, Beschluss vom 09.12.2008 - L 1 B 22/08 AL - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.08.2008 - L 3 B 548/08 U PKH - für die anfängliche Ablehnung nach § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO offen gelassen: LSG NRW, Beschluss vom 27.08.2008 - L 19 B 23/08 AL-).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2008 - L 19 B 23/08

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2009 - L 9 B 34/08
    Dies gilt ebenso, wenn das Gericht die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bereits in Anwendung von § 73 a Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO abgelehnt hat (ebenso: LSG NRW, Beschluss vom 19.09.2008 - L 20 B 113/08 AS - Beschluss vom 09.12.2008 - L 6 B 34/08 SB - aA LSG NRW, Beschluss vom 09.12.2008 - L 1 B 22/08 AL - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.08.2008 - L 3 B 548/08 U PKH - für die anfängliche Ablehnung nach § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO offen gelassen: LSG NRW, Beschluss vom 27.08.2008 - L 19 B 23/08 AL-).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2008 - L 6 B 34/08

    Statthaftigkeit der Beschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren gegen die

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2009 - L 9 B 34/08
    Dies gilt ebenso, wenn das Gericht die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bereits in Anwendung von § 73 a Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO abgelehnt hat (ebenso: LSG NRW, Beschluss vom 19.09.2008 - L 20 B 113/08 AS - Beschluss vom 09.12.2008 - L 6 B 34/08 SB - aA LSG NRW, Beschluss vom 09.12.2008 - L 1 B 22/08 AL - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.08.2008 - L 3 B 548/08 U PKH - für die anfängliche Ablehnung nach § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO offen gelassen: LSG NRW, Beschluss vom 27.08.2008 - L 19 B 23/08 AL-).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2008 - L 1 B 22/08

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2009 - L 9 B 34/08
    Dies gilt ebenso, wenn das Gericht die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bereits in Anwendung von § 73 a Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO abgelehnt hat (ebenso: LSG NRW, Beschluss vom 19.09.2008 - L 20 B 113/08 AS - Beschluss vom 09.12.2008 - L 6 B 34/08 SB - aA LSG NRW, Beschluss vom 09.12.2008 - L 1 B 22/08 AL - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.08.2008 - L 3 B 548/08 U PKH - für die anfängliche Ablehnung nach § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO offen gelassen: LSG NRW, Beschluss vom 27.08.2008 - L 19 B 23/08 AL-).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2009 - L 7 B 331/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird die aus Sicht des erkennenden Senats zutreffende Rechtsauffassung vertreten, dass die Beschwerde gegen eine Ablehnung der Prozesskostenhilfe wegen fehlender Mitwirkung des Antragstellers gemäß § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO von dem Ausschluss der Beschwerde des § 172 Abs. 3 Nr. 2 SGG erfasst wird (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) vom 04.02.2009 - L 19 B 28/09 AS - LSG NRW vom 26.01.2009 - L 7 B 370/08 AS - LSG NRW vom 19.01.2009 - L 9 B 34/08 AL - LSG NRW vom 09.12.2008 - L 6 B 34/08 SB - LSG Sachsen vom 06.08.2009 - L 3 AS 375/09 B - LSG Berlin-Brandenburg vom 24.03.2009 - L 5 B 2025/08 AS - LSG Baden-Württemberg vom 13.01.2009 - L 11 KR 5759/08 PKH-B - alle Juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2010 - L 9 AL 124/10

    Arbeitslosenversicherung

    Wie der erkennende Senat bereits mit Beschluss vom 19.01.2009 (Az.: L 9 B 34/08 AL) ausgeführt hat, ist die Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe nach § 172 Abs. 3 Nr. 2 SGG auch dann ausgeschlossen, wenn das Gericht die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bereits in Anwendung von § 73 a Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO abgelehnt hat.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2009 - L 7 B 295/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird die aus Sicht des erkennenden Senats zutreffende Rechtsauffassung vertreten, dass die Beschwerde gegen eine Ablehnung der Prozesskostenhilfe wegen fehlender Mitwirkung des Antragstellers gemäß § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO von dem Ausschluss der Beschwerde des § 172 Abs. 3 Nr. 2 SGG erfasst wird (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) vom 04.02.2009 - L 19 B 28/09 AS - LSG NRW vom 26.01.2009 - L 7 B 370/08 AS - LSG NRW vom 19.01.2009 - L 9 B 34/08 AL - LSG NRW vom 09.12.2008 - L 6 B 34/08 SB - LSG Sachsen vom 06.08.2009 - L 3 AS 375/09 B - LSG Berlin-Brandenburg vom 24.03.2009 - L 5 B 2025/08 AS - LSG Baden-Württemberg vom 13.01.2009 - L 11 KR 5759/08 PKH-B - alle Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.04.2010 - L 9 AS 142/10
    In der Begründung einer Anhörungsrüge ist daher schlüssig auszuführen, inwiefern ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör gem. Art. 103 Grundgesetz (GG) eingetreten und dieser für die Entscheidung rechtlich kausal gewesen sein soll (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 27. November 2008, Az.: L 9 B 34/08 U RG; BSG, Beschluss vom 07. April 2005, Az.: B 7a AL 38/05 B; BSG, Beschluss vom 16. Februar 2006, Az.: B 9a V 47/05 B; Leitherer in Meyer-Ladewig, Keller, Leitherer, SGG 9. Aufl. 2008, § 178 a Rdnrn. 6 a - 6 c).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2008 - L 9 B 34/08 U RG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,119056
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2008 - L 9 B 34/08 U RG (https://dejure.org/2008,119056)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.11.2008 - L 9 B 34/08 U RG (https://dejure.org/2008,119056)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. November 2008 - L 9 B 34/08 U RG (https://dejure.org/2008,119056)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 07.04.2005 - B 7a AL 38/05 B

    Voraussetzungen der Anhörungsrüge

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2008 - L 9 B 34/08
    In der Begründung einer Anhörungsrüge ist daher schlüssig auszuführen, inwiefern ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör eingetreten und dieser für die Entscheidung rechtlich kausal gewesen sein soll (vgl. Beschluss des Senats vom 18. September 2006, L 9 AS 558/06 ER RG; BSG, Beschluss vom 7. April 2005 B 7a AL 38/05 B; sowie den weiteren Beschluss des BSG vom 16. Februar 2006, B 9a V 47/05 B).
  • BSG, 16.02.2006 - B 9a V 47/05 B

    Besetzung der Richterbank bei Anhörungsrüge

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2008 - L 9 B 34/08
    In der Begründung einer Anhörungsrüge ist daher schlüssig auszuführen, inwiefern ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör eingetreten und dieser für die Entscheidung rechtlich kausal gewesen sein soll (vgl. Beschluss des Senats vom 18. September 2006, L 9 AS 558/06 ER RG; BSG, Beschluss vom 7. April 2005 B 7a AL 38/05 B; sowie den weiteren Beschluss des BSG vom 16. Februar 2006, B 9a V 47/05 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2006 - L 9 AS 558/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2008 - L 9 B 34/08
    In der Begründung einer Anhörungsrüge ist daher schlüssig auszuführen, inwiefern ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör eingetreten und dieser für die Entscheidung rechtlich kausal gewesen sein soll (vgl. Beschluss des Senats vom 18. September 2006, L 9 AS 558/06 ER RG; BSG, Beschluss vom 7. April 2005 B 7a AL 38/05 B; sowie den weiteren Beschluss des BSG vom 16. Februar 2006, B 9a V 47/05 B).
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